Befahrungsregeln
Befahrungsregeln
Die Befahrungsregeln für die Wümme sind hier aufgeführt:
Das Befahren der Wümme zwischen Lilienthal (Km 0,0) und Mündung in die Lesum ist ganzjährig erlaubt. Das befahren der Wümme-Kolke ist nicht gestattet.
Für das befahren des Wümme Hauptarm zwischen Lilienthaler Brücke und Zusammenfluss Nord-/ Südarm, sowie alle weiteren Gewässer, wie z.B. der Wümme Nordarm, im NSG Borgfelder Wümmewiesen gilt ganzjährig ein Befahrungsverbot.
Für die Zeit vom 01.05. - 31.10. kann eine Befreiung gemäß §7 der VO bei der Bremer Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft beantragt werden. Für die LKV's Bremen und Niedersachsen liegt die Befreiung für 2024/25 für den Wümme-Hauptarm zwischen der Lilienthaler Brücke und dem zusammenfluss Nord- / Südarm vor. Nur Boote bis 6 m Länge und 1 m Breite dürfen bei ausreichenden Wasserständen dort fahren.
Alle weiteren Befahrungsregeln sind auf der Website des Landes Kanu-Verbands Niedersachsen zu finden.